Hier können Sie unsere AGB einsehen.
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich
2. Vertragspartner
3. Vertragsgegenstand
4. Vertragsschluss
5. Allgemeine Dienstausführung
6. Pflichten des Kunden
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
8. Preisänderung
9. Beanstandungen
10. Haftung und Haftungsbeschränkungen
11. Vertragsdauer und Kündigung
12. Datenschutz
13. Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Einzelunternehmen "Jan Krieger Security & Service", im Folgenden "Dienstleister" genannt, und seinen Kunden.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.
2. Vertragspartner
2.1 Vertragspartner ist das Einzelunternehmen "Jan Krieger Security & Service", Inhaber: Jan Krieger, gegründet im Juni 2024.
2.2 Sitz des Unternehmens:
Bahnhofstraße 102, 79618 Rheinfelden (Baden), Deutschland
3. Vertragsgegenstand
3.1 Der Dienstleister bietet Sicherheitsdienstleistungen gemäß § 34a GewO an. Personenschutzleistungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
3.2 Die konkreten Leistungen und Bedingungen werden individuell im Vertrag festgelegt.
4. Vertragsschluss
4.1 Der Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Kunden kommt durch die Annahme eines Angebots des Dienstleisters durch den Kunden zustande.
4.2 Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
5. Allgemeine Dienstausführung
5.1 Das Sicherheitsgewerbe ist gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO) ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Die Sicherheitsdienstleistung kann als Interventionsdienst, Revierdienst, Objektschutzdienst, Werkschutzdienst oder sonstige Sicherheitsdienstleistungen ausgeübt werden.
5.2 Der Dienstleister erbringt seine Tätigkeit als Dienstleistung (in der Regel keine Arbeitnehmerüberlassung gemäß Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung - AÜG), wobei es sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegt – ausgenommen bei Gefahr im Verzuge – bei dem beauftragten Sicherheitsunternehmen.
5.3 Der Dienstleister ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen, arbeitsrechtlichen, tarifvertraglichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern allein verantwortlich.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Dienstleister alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der Sicherheitsdienstleistungen erforderlich sind.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Zahlungen fristgerecht zu leisten.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Vergütung für die Sicherheitsdienstleistungen wird im Einzelvertrag festgelegt.
7.2 Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
8. Preisänderung
8.1 Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche
Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen können nur so weit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren bekannt gegeben wurde.
8.2 Dem Auftraggeber steht im Fall der Veränderung von Kostenfaktoren, die zu einer Senkung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, entsprechend der Regelung in Absatz 1 ein Anspruch auf Preissenkung zu.
8.3 Fordert eine der Parteien eine Preisanpassung, steht der anderen Partei ein Sonderkündigungsrecht mit Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu.
9. Beanstandungen
9.1 Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes (etwa Nichtantritt des Dienstes, Verspätungen, Schlechterfüllung der vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen etc.) beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung in Textform der Betriebsleitung des Unternehmens mitzuteilen. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen, führt jedoch nicht zum Verlust von Ansprüchen des Auftraggebers.
9.2 Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn das Unternehmen nach Benachrichtigung in Textform nicht in angemessener Zeit - spätestens innerhalb von sieben Werktagen - für Abhilfe sorgt, soweit diese möglich und für beide Vertragspartner zumutbar ist.
10. Haftung und Haftungsbeschränkungen
10.1 Der Dienstleister haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
10.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11. Vertragsdauer und Kündigung
11.1 Die Vertragsdauer wird im Einzelvertrag festgelegt.
11.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden.
12. Datenschutz
12.1 Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten gelten im Rahmen des Vertragsverhältnisses die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
12.2 Insbesondere gelten Art. 5 Abs. 1 lit. f), Art. 28 Abs. 3 DSGVO (Integrität und Vertraulichkeit der Daten) sowie Art. 12 ff. DSGVO (Informationspflichten).
12.3 Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzrichtlinie des Dienstleisters enthalten.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Lörrach im Bezirk des Landgerichts Freiburg und damit im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe.
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Herausgegeben durch Jan Krieger Security & Service | Bahnhofstraße 102, 79618, Rheinfelden (Baden), Deutschland | Mail: info@krieger-security.com | Tel.: +49(0)176 76733284
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